Büroservice für Privatpersonen

Dienstleistungen für Privatpersonen / Persönliche Assistenz

Sie haben keine Zeit, es ist Ihnen was Wichtigeres dazwischen gekommen, Sie können aus gesundheitlichen Gründen bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausführen, Sie benötigen professionelle Hilfe?

Neben unserem Buchhaltungsservervice* und die Einnahmen- und Kostenrechnung können wir für Private / Senioren noch weitere Serviceleistungen und persönliche Assistenzleistungen anbieten, auch als Interim Assistenz

Unser Büroservice für Privatpersonen / Senioren ist diskret, vertraulich und seriös.

Beispiele:

  • Ihre Post und Korrespondenz  bearbeiten und auf Handlungsnotwendigkeiten hinweisen und diese auf Wunsch durchführen
  • Bürodienstleistungen, wie Einladungen schreiben und versenden, Reservierungen durchführen, Korrespondenz / Schriftwechsel für Sie übernehmen (z. B. mit Versicherungen, Banken, Behörden etc.),  Kündigen von Zeitschriften usw.
  • Angebotseinholung und -vergleich von Handwerkerdienstleistungen u. a.
  • Kontrollieren von Abrechnungen
  • Planen von privaten Events, Tickets für Sie erwerben
  • Sie auf Termine und Fristen hinweisen, Terminvereinbarungen für Sie treffen, Durchführen von Buchungen
  • Scannen und digitale Sicherungskopien wichtiger Dokumente erstellen
  • Produkte zum Verkauf in Online-Börsen einstellen,Wir übernehmen für Sie Recherchen
  • und vieles mehr

Sie erhalten einen einzigen Ansprechpartner

Im Raum Coburg auch möglich, z.  B.:

  • Ordnen Ihrer Unterlagen
  • Durchführung von Behörden- und Servicegänge in Ihrem Auftrag, wie Kfz an- und abmelden, An- und Abmelden von Strom, Gas und Wasser
  • Pakete verpacken und verschicken, Retouren durchführen
  • usw.

 

Rufen Sie an, wenn Sie etwas klären wollen (0178/7314781) oder senden Sie uns eine E-Mail: info@bueroservice7-24.de

Wir haben stets ein offenes Ohr für Sie und unterstützen Sie gerne!

Das alles muss nicht viel kosten. Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot von uns erstellen Kontaktseite

 

* Unsere Dienstleistungen in Steuersachen umfasst nur das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung (Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beschränkungen des StBerG; nach § 6 Nr. 4 StBerG)
Hinweis: Wir führen keine steuerliche und rechtliche Beratung durch.