Wir erledigen für Sie Ihre laufende Lohnbuchhaltung*, Lohn- und Gehaltsabrechnung / Payrolling*.
Ihre laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung * in guten Händen. Die korrekte und pünktliche Bezahlung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch in schwierigen Fällen (z. B. Abrechnung von Kurzarbeitergeld), ist eine wichtige Grundlage für deren Motivation und Zufriedenheit. Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sind dabei korrekt umzusetzen und auszuführen. Unsere geschulten Fachkräfte geben Ihnen dafür die Garantie.
Dabei übernehmen wir auch die laufende Lohnbuchungen, Lohnabrechnung für Minijobs bis 450 €. Gleitzonenberechnungen, rechnen Schüler, Praktikanten und Studenten ab, erstellen Nachweise und Meldungen, Verwalten Krankheits- und Urlaubstage sowie Fehlzeiten, übernehmen notwendige Korrespondenz und Schriftverkehr u.ä.
Wir haben Erfahrung mit verschiedenen Branchen, verschiedenen Tarifverträgen, die Abrechnung von Schichtzeiten, Zuschlägen usw. Wir arbeiten mit Lexware und DATEV.
Auch hier wollen wir die für Sie maßgeschneiderten Lösungen anbieten. Sprechen Sie uns einfach an. Sie erhlten ein unverbindliches kostenfreies Angebot – Kontakt
Probleme mit der Lohnabrechnung* müssen nicht sein! Wir sind Ihr Partner in der Lohnbuchhaltung*, auch bei Sonderfällen wie Kurzarbeit.
Lagern Sie Ihre Lohn-/Gehaltsabrechnung* als Voll- oder Teilservice einfach aus. Mit unserem Payroll Services geben Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung in professionelle Hände und haben stets eine persönliche Ansprechpartnerin , auf die Sie sich stets verlassen können.
* Unsere Dienstleistungen in Steuersachen umfasst nur das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung (Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beschränkungen des StBerG; nach § 6 Nr. 4 StBerG)
Hinweis: Wir führen keine steuerliche und rechtliche Beratung durch.